Author : Ahnenpass
Title : Der rassengrundsatz
Year : 19**
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Die im nationalsozialistischen Denken verwurzelte Auffassung, dass es oberste Pflicht eines Volkes ist, seine Rasse, sein Blut von Fremden Einflüssen rein zu halten und die in den Volkskörper eingedrungenen fremden Blutseinschläge wieder auszumerzen, gründet sich auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Erblehre und Rassenforschung. Dem Denken des Nationalsozialismus entsprechend, jedem anderen Volk volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ist dabei niemals von höher- oder minderwertigen, sondern stets nur von fremden Rasseneinschlägen die Rede. Der Begriff der arischen Abstammung. Da nach den Ergebnissen der Rassenlehre das deutsche Volk neben dem bestimmenden Einfluss der nordischen Rasse auch im geringerem und rechnungsmäßig nicht erfassbarem Umfange andere mehr oder minder verwandte Rassenbestandteile enthält, die auch die Bausteine der europäischen Nachbarvölker sind, hat man für diesen übergeordneten Begriff der Gesamtheit der im deutschen Volke enthaltenen Rassen die Bezeichnung arisch (abweichend von der Sprachwissenschaft!) gewählt, und damit das deutsche und das diesem eng verwandte Blut zu einer rassischen Einheit zusammengefasst. Genau den gleichen Umfang hat der Begriff „deutsches oder artverwandtes Blut“ im Reichsbürgergesetz. ...
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