Author : Pitlik Herbert
Title : „Glauben ohne Beweis ?“
Year : 2003
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Eine von einer Einzelperson oder Gruppe aufgestellte Behauptung ungeprüft zu „glauben“, setzt voraus, daß der Glaubende „annimmt“, daß jemand mit einem besserem Wissensstand das Behauptete auf Glaubwürdigkeit „geprüft“ und als Tatsache „bewiesen“ hätte. „Glauben“ heißt auch eine angebotene Erklärung für Vorgänge, Dinge oder nicht begreifbare Erscheinungen ungeprüft zu akzeptieren. - Mit keinem anderen Wort wurde soviel Mißbrauch getrieben, weder im persönlichem, - noch im religiösen Bereich. Die Palette der INTERPRETEN reicht vom Medizinmann, über Priester bis hin zu jenen Herrschern, welche sich als direkte Nachkommen der jeweilig verehrten Gottheit dem gläubigen Volk präsentierten. So z.B. im alten Ägypten die Kombination : Amun, Sonnengott RE und der zur Zeit herrschende Machthaber, usw., aber auch die anmaßende ! Behauptung der Päpste, "Stellvertreter GOTTES" auf Erden zu sein. Gleiches gilt für die ebenso anmaßende Behauptung, daß „Gott“ den Juden versprochen hätte, „alle Völker der Welt zu beherrschen“. Jedenfalls dient der Glaube den Herrschenden zur Aufrechterhaltung ihrer Macht über „Glaubende“. Im Gegensatz zu „religiösem“ Glauben an etwas „nicht Überprüfbares“, verhält es sich bei Behauptungen, die objektiv „nachweisbar“, also „überprüfbar“ sind. Jede „Vermischung“ dieser beiden Gesichtspunkte kann nie nachvollziehbare „Fakten“ ergeben. Wer auf die Anerkennung von „Behauptungen“ besteht, die durch „überprüfbare Fakten“ widerlegt werden können, ist aus welchen Gründen auch immer unredlich, nicht objektiv und meist aus „Opportunismus“ zu einer herrschenden Schichte, (für sich nur auf eigenen Nutzen bedacht) unehrenhaft. In diesem Zusammenhang gibt es wohl kaum ein treffenderes Thema als die etablierte „Geschichte des Holocaust“. Jede, wenn auch noch so begründete Gegendarstellung zu „Behauptungen von Augenzeugen“, durch physikalisch nachweisbare Fakten wird mit einem „gesetzlichen Beweisthemenverbot“ verhindert. (OGH vom 16.2.1994, 13 Os 135/92). Jeder, der sich um die Feststellung „objektiver Tatsachen“ bemüht, wird als „Holocaust-Leugner“ verfolgt und „als Verbrecher gesetzlich bestraft“. Unglaublich ? - aber wahr ! ...
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